Guten Tag, beim ersten Bohrloch für die Creme-Injektion im Keller (Porotherm-Ziegel, 42 cm) stellten wir Luftzug fest. Offenbar liegen die Ziegel auf zwei Mörtelbänken am Rand, dazwischen Hohlräume – dadurch kann Luft zwischen Keller und Erdgeschoss strömen. Oben endet die innere tragende Wand meist mit Ziegeln, darauf liegt die Dachkonstruktion (siehe Skizze: blaue Linie, weiße Pfeile – Bohr-/Injektionsbereich). Frage: Wäre es in unserem Fall besser, nicht durch die ganze Ziegeldicke zu bohren, sondern nur ca. 1/3 (≈13 cm), damit wir die Wand nicht komplett „versiegeln“? Wir haben ein erhöhtes Radonrisiko im Keller und fürchten, dass Radon bei kompletter Verfüllung schwerer entweichen kann. Oder ist das unbegründet? Reicht 1/3-Bohrtiefe statt Ihrer empfohlenen Volltiefe?
- Martin W. asked 1 Jahr ago
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Guten Tag, Porotherm/DCM-Ziegel wurden oft auf zwei Mörtellager mit Zwischenfuge gesetzt, um die Wärmeleitung der Fugen zu reduzieren. Für die Horizontalsperre müssen wir genau diese ausgewählte Lagerfuge hydrophobieren. Ein „Kamineffekt“ für Radon über diese Fuge ist in der Praxis nicht anzunehmen; die Bohrungen werden mit Polystyrolstopfen verschlossen und die Wand anschließend verputzt. Ein erhöhter Radoneintrag durch die Injektage ist daher nicht zu erwarten. Vorgehen bei Porotherm-Fugen: Variante 1: Bohrungen ca. 30 mm über der gewählten Lagerfuge setzen (Ø 14 mm). So werden die Lochkammern in der Fuge nicht geöffnet; die Creme staut an der Fuge und sickert zuverlässig ein. Nachteil: Verbrauch lässt sich schwerer exakt steuern. Variante 2 (empfohlen): Direkt in der Fuge bohren (Ø 14 mm, knapp kürzer als Ziegeldicke), die Kammern dabei gezielt öffnen. Bohrlöcher mit niedrig expandierendem PU-Montageschaum füllen. Nach einigen Stunden sämtliche Bohrungen vollständig erneut mit Ø 16 mm nachbohren. So bleibt Schaum nur in den Kammern, die Bohrlochwand ist frei (keine PU-Trennschicht). Kapillare Wege (Fuge, Steg, Stegtrennwände) sind offen; der Verbrauch wird im Wesentlichen durch das Bohrlochvolumen bestimmt, Ergebnis ist reproduzierbar. Tiefen nur 1/3 der Wandstärke sind unzulässig – der verbliebene Querschnitt würde Feuchte weiterleiten. Wenn Sie die „Luftführung“ in der Hohlfuge bewusst nutzen wollen, könnten oben im Keller (unter der Decke) 2–3 Kernbohrungen bis halber Wandtiefe als Lüftungsöffnungen gesetzt werden (mit Gitterblenden). So bliebe ein Ventilationspfad erhalten – unabhängig von der Horizontalsperre. Mit freundlichen Grüßen, Jiří Schwarz.
- adminsanace answered 1 Jahr ago
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Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
- MW. answered 1 Jahr ago
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