Guten Tag, ich habe eine Frage zur Injektion an einem konkreten Haus. Das Haus ist nur teilweise unterkellert und durch den Keller fließt eine Quelle. Die Wände über dem Keller sind nur minimal feucht, aber doch. Dagegen sind die Wände im nicht unterkellerten Teil „wie ein Schwamm“. Der Bereich vom „Sockel“ abwärts (siehe Foto) ist aus Stein, ab Fußbodenhöhe ist Mauerwerk aus Ziegeln, stellenweise Schlackensteine. Auf Höhe des Fußbodens scheint stellenweise Teerpappe (IPA) verwendet worden zu sein – das Haus ist von 1950 –, aber diese Abdichtung ist offenbar überaltert. Soll die Injektion also im Abstand 100 mm auf Höhe des Fußbodens durchgeführt werden? Weiter möchte ich mich vergewissern: Bei Hausecken – eine Seite injizieren und auf der nächsten Seite erst in einem Abstand von der „Bohrtiefe“ der ersten Seite fortsetzen?
Vielen Dank für die Rückmeldung, mit Grüßen Hovorka
- adminsanace asked 8 Jahren ago
- last edited 8 Jahren ago
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Guten Tag Herr Hovorka. Da der Keller nicht Gegenstand der Untergrund-Entfeuchtung ist, ist alles deutlich einfacher und vor allem weniger kostspielig. Ihre Immobilie hat für die Herstellung einer nachträglichen Horizontalabdichtung im Mauerwerk eine ideale Stelle: auf Höhe des Fußbodens des Erdgeschosses liegt eine Übergangsfuge zwischen dem Steinfundament und dem Ziegelmauerwerk. Die ursprüngliche Abdichtung im Mauerwerk war sehr wahrscheinlich IPA-Teerpappe, da diese Abdichtungen in den genannten Jahren bereits im Neubau verwendet wurden. Zu Ihrer Frage zur Bohrung und Injektion im Eckbereich des Außenmauerwerks: Sie können die erste Injektionsstrecke am Rand der Ecke beenden und am rechtwinklig verzahnten zweiten Mauerwerk den ersten Bohrpunkt tatsächlich in einer Entfernung von max. 100 mm von der Tiefe (Bohrgrund) der Bohrungen im ersten Mauerwerk beginnen. Rechnet man aber nach, wie viele Bohrungen Sie dadurch „sparen“, ist das im Verhältnis zu den Kosten vernachlässigbar. Bei z. B. 450 mm Wandstärke entfallen vier Bohrungen. Wenn Sie die Hausecke ohne Versatz auf einer Seite bohren, entsteht eine Kreuzbohrung über die Ecke – das ist keineswegs nachteilig, eher vorteilhaft, denn Ecken sind häufig problematischer. Beides ist korrekt; die Entscheidung hat keine negativen Folgen. Zur Höhe der Bohrlinie: Sie sollte in der ersten durchgehenden Lagerfuge über der Oberfläche des Innenbodens hergestellt werden. 100 mm über dem Boden ist das maximal Zulässige. Es ist immer besser, die Linie – entsprechend der nächstliegenden durchgehenden Fugen – möglichst an den Boden heranzuführen; in der Regel ist eine horizontale Bohrung in eine durchgehende Fuge ab etwa 40 mm über dem Boden möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Jiří Schwarz – Geschäftsführer
- adminsanace answered 8 Jahren ago
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